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Get the appGips- und Kalkgipsputze sollten bis in den intakten Bereich hinein entfernt werden. Sie sind aus technischer und hygienischer Sicht nicht mehr tragbar.
Das Mauerwerk muss vor einem neuen Putzauftrag genügend Zeit zum Trocknen haben. Passiert dies nicht, besteht die Gefahr langanhaltender Geruchsbelästigung oder sogar Schimmelbildung. Für gute Trocknungsbedingungen sollte deshalb unbedingt gesorgt werden. Wir empfehlen, mindestens vier Wochen für die Abtrocknung zu veranschlagen. Günstig ist es, die Trocknung durch Kondenstrockner o. ä. zu unterstützen. Falls Unsicherheit besteht, ob das Mauerwerk trocken genug ist, kann eine Feuchtebestimmung Klarheit verschaffen.
Neuer Putz lässt sich nicht immer übergangslos an die vorhandenen Putzflächen anarbeiten. Macht man dies dennoch, muss mit einem Schwindriss gerechnet werden. Darum ist die Einhaltung einer ausreichenden Zwischenstandzeit vor der weiteren Beschichtung (Anstrich oder Oberputz sehr wichtig). Eine komplette Überarbeitung der Flächen mit einem geeigneten Putz vermeidet sichtbare Übergänge zwischen Alt- und Neuputz. Durch zusätzliches Heizen lässt sich die Abtrocknung beschleunigen. Im Bereich der Heizkörpernische zeigt sich dies daran, dass das Ziegelmauerwerk bereits deutlich heller ist.
Auf Wänden, an denen ein Gipsputz entfernt worden ist, kann
nur nach restloser Austrocknung wieder ein Gipsputz aufgebracht werden. Vor dem Verputzen mit Kalk-/Zementputzen müssen vorher alle Gipsreste von der Wand entfernt worden sein. Als zusätzliche Maßnahme sind während der ersten Wochen in den neu verputzen Räumen die Möbel etwas von der Wand zu stellen, um eine gute Belüftung der Räume zu gewährleisten (Gefahr von Kondensatbildung, Schimmel etc.). Beschichtungen auf neu verputzten Flächen, wie Anstriche, Tapeten und/oder Fliesen, erst zu einem späteren Zeitpunkt aufbringen (Grund: Kernfeuchte aus den Wänden muss auch noch entweichen).
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