Baumit hat auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ein internes Verfahren für die Meldung von Gesetzesverstößen, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie Pflichtverletzungen eingerichtet. Die interne Meldestelle steht sämtlichen Beschäftigten sowie – im Rahmen des LkSG – auch externen Personen (wie Kunden, Lieferanten oder anderen Betroffenen der Lieferkette) offen. Die Meldung kann sich auf Verstöße gegen nationale oder unionsrechtliche Vorschriften sowie auf menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichten beziehen.
Hinweise und Beschwerden können vertraulich entweder schriftlich oder mündlich (z.B. persönlich, telefonisch oder digital über ein geschütztes Meldesystem) an die Meldestelle übermittelt werden. Es sind sichere und leicht zugängliche Meldekanäle garantiert. Auf Wunsch ist auch ein persönliches Gespräch kurzfristig möglich. Die Nutzung anonymer Meldungen ist ebenfalls gestattet, auch wenn die Rückmeldung in diesem Fall auf den digitalen Meldekanal beschränkt bleibt.
Sie erreichen unsere Meldestelle wie folgt:
Digitales Hinweisgebersystem:
Meldeportal Hinweisgebersystem
Schriftlich:
Baumit GmbH
Hinweisgeber Meldestelle
Reckenberg 12
87541 Bad Hindelang
Telefonisch:
08324/921-1010
Nach Eingang eines Hinweises bestätigt die Meldestelle spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen den Eingang gegenüber der hinweisgebenden Person, sofern deren Identität bekannt ist. Die Meldestelle prüft sodann, ob der Hinweis in den sachlichen Anwendungsbereich von HinSchG oder LkSG fällt, hält Kontakt mit dem Hinweisgeber und fordert bei Bedarf ergänzende Informationen an. Binnen drei Monaten nach Eingangsbestätigung erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung über geplante oder eingeleitete Maßnahmen bzw. über den Stand des Verfahrens.
Die Identität der hinweisgebenden und der in der Meldung genannten Personen wird streng vertraulich behandelt und nur dann offengelegt, wenn dies zwingend zur Bearbeitung des Hinweises gesetzlich erforderlich ist. Nicht befugte Beschäftigte dürfen keine Kenntnis vom Inhalt des Verfahrens oder der Identitäten erhalten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten beschränkt sich auf das für das Verfahren Erforderliche und entspricht den Vorgaben der DSGVO. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen spätestens nach drei Jahren gelöscht, sofern keine weitergehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Niemand darf wegen der Abgabe eines Hinweises oder einer Beschwerde Nachteile erleiden. Der Schutz gilt für alle Hinweisgeber, sofern sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die Informationen der Wahrheit entsprechen. Missbräuchliche, vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Meldungen können arbeitsrechtliche oder sonstige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Beschwerdeverfahren gemäß LkSG steht allen Personen offen, die menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren Zulieferern melden wollen. Der Beschwerdegegenstand ist damit weiter gefasst als nach dem HinSchG. Das Verfahren gewährleistet einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung und sieht transparente Folgemaßnahmen vor.
Die Meldestelle arbeitet unabhängig und ist bei der Durchführung des Meldeverfahrens sowie bei der Entscheidung über Folgemaßnahmen nicht weisungsgebunden. Der direkte Bericht an die Geschäftsleitung bleibt gewahrt, ohne dass dadurch die Vertraulichkeit verletzt wird.