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Get the appWer jetzt sein selbstgenutztes Wohneigentum mit einer Wärmedämmung ausstattet, kann dafür bis zu 40.000 € Förderung erwarten. Denn seit Januar 2020 ist die steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 verankert. Gefördert werden 20 Prozent der Investitionskosten über 3 Jahre als Abzug von der Steuerschuld.
Wie funktioniert es genau? Was ist zu beachten? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Eine Wärmedämmung verringert den Heizenergiebedarf und verhindert dadurch schädliche CO2-Emissionen. Diesen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz belohnt der Staat: Hausbesitzer erhalten für die Dämmung von Fassade, Dach oder Geschossdecken drei Jahre lang Steuerermäßigungen – ein weiterer guter Grund, sich für eine Wärmedämmung zu entscheiden.
Hausbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, können die Kosten für die Dämmung sowie für andere energetische Maßnahmen drei Jahre in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Insgesamt werden bis zu 20 %, maximal aber 40.000 €, in Form von Ermäßigungen der Einkommensteuer zurückerstattet. Im ersten und zweiten Jahr werden maximal 7 %, im dritten Jahr maximal 6 % ausbezahlt.
Die Steuerförderung ist nicht mit anderen öffentlichen Förderungen oder Steuernachlässen kombinierbar.
Pro Bauteil dürfen bestimmte U-Werte nicht überschritten werden. Diese sind der Verordnung zu entnehmen.
Die Arbeiten müssen von einem Fachhandwerker durchgeführt werden, der die Einhaltung aller Vorgaben nach vorgeschriebenem Muster bestätigt.
Der Hausbesitzer muss eine bereits bezahlte Rechnung vorweisen können. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Steuerförderung finden Sie unter: www.dämmen-lohnt-sich.de/steuerliche-foerderung
Da die Steuerförderung eine Alternative zu den bekannten Förderprogrammen der KfW darstellt, lohnt sich im Einzelfall ein Vergleich. Mit dem Steuerersparnis-Rechner können Sie mit nur einem Klick anhand der im Angebot beschriebenen Dämmkosten die mögliche Ersparnis ermitteln.